Schreckschusswaffe
Legale Schreckschusswaffen lassen sich am PTB-Siegel leicht erkennen. Schreckschusswaffen ohne dieses Siegel gelten als erlaubnispflichtig und zählen zu den scharfen Waffen. Seit 2003 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, eine Gaspistole ohne Waffenschein mit sich zu führen. Der Besitz eines kleinen Waffenscheins ist also Grundvoraussetzung für das Tragen einer Schreckschusspistole. Der reine Erwerb, Besitz oder Transport einer Gaswaffe ist in Deutschland jedoch ab Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Folglich kann eine Gaspistole ohne Waffenschein erlaubt sein, wenn sie nicht griffbereit und einsatzfähig ist.
Für das Schießen zu Silvester gelten keine Sonderregeln. Auch hier ist das Schießen mit einer Gaswaffe nur auf privatem Grund oder mit einer Genehmigung des Grundstücksbesitzers erlaubt, die Pyro Knallpatrone darf beim Schießen das Grundstück jedoch nicht verlassen. Wird die Gaspistole ohne Waffenschein zum Schießort transportiert, ist dies zulässig, wenn sie nicht griffbereit sondern verschlossen verstaut wird.
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