Tierabwehrspray
Dank der schnellen Wirkung und einfachen Handhabung zählt das Pfefferspray zu den beliebtesten Selbstverteidigungswaffen neben dem Elektroschocker. Leicht in der Tasche verstaubar, kann dieses bequem transportiert werden und ist zudem bereits für einen geringen Kostenaufwand zu erhalten. Kommt der verwendete Reizstoff in Nase, Augen und Schleimhäute, treten innerhalb nur kürzester Zeit heftige Schmerzen sowie extreme Reizungen in der getroffenen Partie auf. Zusätzlich kann es auch zu starkem Juckreiz, Husten oder Atemnot führen. Der Unterschied zwischen Reizgas und Pfefferspray liegt in der Befüllung, da sich Reizgase aus Aerosolen als eine Mischung aus Flüssigkeit und Gas zusammensetzen. Im Gegensatz zu Reizgas wirkt Pfefferspray deutlich länger und intensiver. Der Angreifer ist somit längere Zeit außer Gefecht gesetzt und die Augen schließen sich sofort, wodurch das Sehen mehrere Minuten lang unmöglich ist. Beim Einatmen von Pfefferspray kommt es zudem zu heftigen Hustenanfällen, während die Haut mit starkem Juckreiz reagiert.
Grundsätzlich dürfen Pfeffersprays nur erworben und genutzt werden, wenn diese ausdrücklich als Tierabwehrgerät vorgesehen sind. Um das eigene Leben bei Gefahrensituationen zu schützen, darf das Pfefferspray allerdings auch zur Notwehr gegen Menschen eingesetzt werden. Hierbei muss jedoch abgewogen werden, ob nicht eventuell noch andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwendung bestehen. Falls Sie sich noch genauer über die Nutzung eines Pfeffersprays außerhalb der Verwendung als Tierabwehrspray informieren möchten, finden Sie hier die allgemeinen Informationen zum Waffengesetz.